Die Fassadenberatung umfasst folgende Leistungsbilder
Fassadenberatung / Fassadenplanung
- Ingenieurmäßige Umsetzung architektonischer und nutzungsabhängiger Vorgaben unter Berücksichtigung bauphysikalischer und konstruktiver Gesetzmäßigkeiten durch Zusammenführen z.B. der Aspekte:
- Gebäudekonstruktion
- sommerlicher und winterlicher Wärmeschutz
- Schlagregendichtigkeit / Luftdichtigkeit
- Schallschutz
- Belichtung
- Belüftung
- Gesamtenergiebilanz / Energieeffizienz
- Wirtschaftlichkeit der Fassadenkonstruktion
Grundleistungen
- Klären der Aufgabenstellung auf dem Fachgebiet der Fassadenplanung im Benehmen mit dem Objektplaner
- Beratung im Hinblick auf die technische und wirtschaftliche Lösungsmöglichkeit der Fassade
- Ausarbeitung technischer Lösungsvorschläge durch Skizzen unter Berücksichtigung der bauphysikalischen Anforderungen
- Zeichnerische Darstellung der Grundsatzkonstruktion
- Fachliche Mitwirkung bei der Erstellung von Leistungsbeschreibungen
- Fachliche Mitwirkung bei der Auftragsvergabe
- Prüfen der Ausführungspläne des Unternehmers und Teilnahme bei der Abnahme
Besondere Leistungen
- Ortsbesichtigungen, Bestandserfassung und Gutachten
- Erstellen von Systemanalysen, Sanierungsvorschlägen, Kostenschätzungen und Terminplänen
- Erstellen von Kostenberechnungen und Mengenermittlungen
- Statische Berechnung der Schnittkräfte und Ankerlasten
- Mitwirkung bei Verhandlungen mit Behörden
- Erstellen des Preisspiegels und des Vergabevorschlages
- Mitwirkung bei der Beurteilung der Musterfassaden hinsichtlich Architektur, Technik und Bauphysik
- Fachliche Überwachung der Fassadenausführung
- Zusammenstellung der Objektunterlagen und Baubegehungen nach Abnahme